Zu allererst steht Ihre Wahl des Grundstücks bzw. des Bauorts an. Hierbei gibt es einige grundsätzliche Dinge zu beachten:
- ist das Grundstück Bauland?
- ist die öffentliche Erschließung (Zuwegung) gesichert?
- ist es vollerschlossen?
- ist es frei von Baulasten?
- ist die gewünschte Bebauung zulässig?
Rat finden Sie auch beim Makler oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung bzw. im Bauamt. Haben Sie Ihr Baugrundstück gefunden, gilt es genau zu prüfen, welche Vorgaben in den Satzungen der Gemeinde oder der Stadt für neu zu errichtende Gebäude formuliert sind. Hierbei spielen Vorgaben bei der Dachneigung (DN), der Geschossigkeit, der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ) oder der max. zulässigen Trauf- und Firsthöhen die maßgebliche Rolle. Oft gilt es, sich auch einfach an der „vorhandenen Bebauung“ zu orientieren. Gerade im innerstädtischen Bereich sind aber durch Abweichungen in der Bestandsbebauung auch Ausnahmen möglich. Eindeutiger gestaltet es sich in der Regel in B-Plan Gebieten, da hier ganz konkrete Angaben gemacht sind.
Gerne beraten wir Sie bei der Bestimmung der Bebauungsmöglichkeiten im Rahmen eines Erstgespräches in unserem Büro in Hagenow oder auch vor Ort. Hierbei zeigt sich sehr oft, dass fertige, vorgeplante Haustypen selten eins zu eins nachgebaut werden können. Letztendlich wird aufgrund von individuellen Ansprüchen der einzelnen Bauherren auf der einen Seite und den örtlichen Gegebenheiten auf der anderen Seite jedes Haus ein Unikat.
Unter HÄUSERVIELFALT finden Sie eine große Auswahl von fertig, durchgeplanten Haustypen. Betrachten Sie diese als Vorlage. Gerne passen wir diese nach Ihren Wünschen und Anforderungen an. Falls Sie bereits genaue Vorstellungen über die Haus- und Grundrissgestaltung haben, übergeben Sie uns Ihre Skizzen und Entwürfe und Sie erhalten von uns kostenlos eine Vorplanung inkl. 3D Visualisierung. Diese Vorplanung dient uns dann auch bei der Erstellung des Angebotes.
Seit Einführung der ersten Energieeinsparverordnung (ENEV) im Jahr 2002 sind neben höheren Anforderungen an die Wärmedämmung eines Gebäudes auch die Anforderungen an die Wärmeerzeugung gestiegen. Ziel dieser Bundesverordnung war und ist es, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren. Zum Einen soll durch höhere Dämmstoffstärken weniger Wärmeenergie über die Gebäudehülle verloren gehen und zum Anderen durch verbesserte Gebäudetechnik weniger fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung verbraucht werden.
Mit der letzten Verschärfung der ENEV im Jahr 2015 erhielt der Bereich Gebäudetechnik einen besonderen Stellenwert bei der Hausplanung, wohingegen die Ansprüche an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nicht weiter verschärft wurden.
GEBÄUDETECHNIK
In der Gebäudegrundausstattung unserer Häuser ist eine Gasbrennwerttherme mit solarer Trinkwasserunterstützung enthalten. Um fossile Brennstoffe einzusparen und regenerative Energien (Sonneneinstrahlung) zu nutzen, unterstützen 2 Solarmodule auf dem Dach die Trinkwassererwärmung im Haus. Mit der Verschärfung der ENEV 2015 reicht dies allein jedoch nicht mehr aus. Um dem nun gerecht zu werden gibt es folgende Alternativen bzw. Ergänzungen:
Solare Heizungsunterstützung
bei der Entscheidung der Bauherren für eine solare Heizungsunterstützung werden meist 4 Solarkollektoren auf dem Dach montiert und damit nicht mehr nur die Trinkwassererwärmung unterstützt, sondern auch die Heizung.
Schornstein mit Einzelfeuerstätte und verbesserter Gebäudedämmung
Da Kaminöfen mit Holz aus regenerativen Energiequellen betrieben werden, lassen sich diese ebenfalls positiv bei der Energieeinsparberechnung berücksichtigen. Zusätzlich ist hier aber nochmals eine Verbesserung der Wärmedämmung vorzunehmen.
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Auf Kundenwunsch kann auch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgesehen werden. Die Vorteile bei diesem System sind zum Einen, dass es deutlich weniger Wärmeverluste durch den Entfall der Fensterlüftung gibt und zum Anderen, dass die Raumluft benutzerunabhängig, kontinuierlich ausgetauscht wird.
Wärmepumpe
Mit Wärmepumpen lässt sich Wärmeenergie der Umgebung entziehen und für die Gebäudeheizung nutzbar machen. Kurz gesagt, entspricht die Funktionsweise der eines Kühlschranks - nur umgekehrt. Für den Betrieb ist ausschließlich elektrischer Strom notwendig, so dass beispielsweise ein Gasanschluss entfällt. Bei Wärmepumpenanlagen unterscheidet man zwischen Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen. Erdwärmepumpen sind sehr effizient, da im Erdreich konstante Temperaturbedingungen vorhanden sind. Im Gegensatz dazu entziehen Luftwärmepumpen ihre Wärmeenergie aus der Umgebungsluft, was gerade im Winter bei niedrigen Außentemperaturen zu einer eher geringen Effizienz führt. Da aber bei Erdwärmepumpen eine kostenintensive Bohrung für die Erdwärmesonden erforderlich ist, sind Luftwärmepumpen in der Anschaffung deutlich günstiger.
PV - Photovoltaikanlage
PV-Anlagen auf dem Dach können seit 2015 ebenfalls Berücksichtigung in der ENEV Berechnung finden. Gerade in Verbindung mit einer Erdwärmepumpe können sich langfristig erhebliche Synergieeffekte einstellen.
Welches Heizsystem für Ihre Anforderungen am Besten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich ist hierbei die zukünftige Preisentwicklung beim Strom und beim Gas. Sollte der Bauherr der Meinung sein, dass Gas langfristig günstiger ist als Strom, wäre eine Gasbrennwerttherme der Wärmepumpe vorzuziehen.
Im Obergeschoss unseres Bürogebäudes befindet sich auf ca. 200 m² die Ausstellung. Hier kann sich der Bauherr die Gebäudegrundausstattung und auch optionale Sonderausstattung ansehen. Gerade für die Baufinanzierung ist es vorteilhaft, frühzeitig Schwerpunkte zu setzten, um nicht nachfinanzieren zu müssen. Mehr zu unserer Ausstellung finden Sie hier.
Nachdem geklärt wurde, was wo gebaut werden soll, steht natürlich die Kosten- bzw. Finanzierungsfrage. Auf Grundlage der Entwurfspläne erhalten Sie Ihr persönliches Angebot. Hierin sind die einzelnen Kosten der am Bau beteiligten Gewerke als Einzelsumme ausgewiesen. In unserer allgemeinen Baubeschreibung sind die Bauleistungen der Gewerke beschrieben:
1. PLANUNGSLEISTUNGEN
2. ERDBAU
3. ROHBAUARBEITEN
4. ZIMMERERARBEITEN
5. DACHDECKUNG
6. TROCKENBAU
7. FENSTER- und HAUSEINGANGSTÜRELEMENTE
8. INNENPUTZ
9. ESTRICHARBEITEN
10. FENSTERBÄNKE
11. INNENTÜREN
12. GESCHOSSTREPPE
13. HEIZUNGS- und SANITÄRINSTALLATION
14. ELEKTROINSTALLATION
15. FLIESENBELAG
16. BODENBELAGSARBEITEN
17. MALERARBEITEN
Hinzu kommen zusätzliche Leistungen, die nicht in der allgemeinen Baubeschreibung enthalten sind, wie beispielsweise Fenstersprossen oder Rollläden, Carports, Deckenspots, etc. Diese werden gesondert im Angebot aufgelistet.
Gerne können auch Eigenleistungen erbracht werden. Oft handelt es sich dabei um Maler- oder auch Bodenbelagsarbeiten.
Auch wenn das Haus damit als "schlüsselfertig" bezeichnet wird, fehlen zum Bewohnen noch weitere Bestandteile, um die sich der Bauherr selbst kümmern muss. Dazu gehören neben der Einbauküche und Möblierung unter Anderem auch die Außenanlagen und die Hausanschlüsse.
Seit 2018 gilt der Baumustervertrag für Anbieter von schlüsselfertig erstellten Gebäuden für private Bauherren. Diese Bestimmungen sind auch bei unserer Bauvertragsvorlage eingehalten. Hierbei ist Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis von beiderseitigen Verpflichtungen gelegt worden. Vor Vertragsabschluss erhält der Bauherr den Bauvertrag zur Prüfung und kann Ergänzungswünsche einbringen.
Die Vertragsbestandteile sind:
A Bau- und Ausführungsbeschreibung
B Planzeichnung
C Kostenaufstellung mit Ausweisung der Eigenleistungen
D Zahlungsplan
E Widerrufsbelehrung
F Datenschutzerklärung
Vor der Detailplanung und dem Baubeginn wird eine Baugenehmigung benötigt. Dazu erstellen wir für Sie den Bauantrag und reichen ihn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Unsere Bauingenieure sind Mitglieder der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern und haben die erforderliche Bauvorlageberechtigung. Gerade auch diese Kompetenz macht uns zu einem verlässlichen Partner.
Um während der Bauphase keine kostspieligen Änderungen vornehmen zu müssen, wird nach erteilter Baugenehmigung ein Termin bei uns im Büro vereinbart, an dem die letzten Ausführungsdetails festgelegt werden. Hierbei können letzte Änderungen an der Ausstattung vorgenommen werden. Da die Statik zu dem Zeitpunkt bereits erstellt wurde, ist es dann nur noch eingeschränkt möglich, Änderungen am Grundriss vorzunehmen. In der Regel vergehen zwischen Erteilung der Baugenehmigung und dem Baubeginn 4 - 6 Wochen.
Mit den Erdbauarbeiten ist der Baubeginn festgelegt.
Wie es dann weitergeht erfahren Sie unter BAUEN - schlüsselfertig ,